Bernd und Bully Van and Truck rental
Allgemeine Geschäftsbedingungen ...oder was Sie wissen sollten




Fahrzeug-Übergaben:
finden ab dem 4. Oktober 2011 nur noch nach Vereinbarung an der Münsterstr. 400 in 40470 Düsseldorf-Mörsenbroich statt


- Alle Fahrzeuge befinden sich im verkehrssicheren, ordnungsgemäßen Zustand. Mängel müssen vor Antritt der Fahrt vom Mieter angezeigt werden.

- Bei Überschreitung der Mietzeit wird jede angefangene Stunde bzw. Tag voll berechnet, außerdem behalten wir uns vor, den Mieter in Regress zu nehmen, wenn durch eine verspätete Rückgabe ein anschließender
Mietvertrag nicht zustande kommt bzw. aufgehoben wird.
Alle daraus entstehenden Kosten übernimmt der Mieter.

- Der Mietpreis ist im voraus per Kreditkarte (AmEx, VISA oder Mastercard) zu entrichten

- Der Mieter haftet bei selbstverschuldetem Unfall, Parkschäden, und bei Unfallflucht des Unfallgegners in voller Höhe oder nach Abschluss einer Vollkaskoversicherung in Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung.

- Bei Teilkaskoschäden wie z.B. Diebstahl, Glasbruch, Sturm-, Haarwild- oder Brandschäden haftet der Mieter mit einer Selbstbeteiligung von € 150,- .

- Eine Haftungsbefreiung (Vollkasko) gilt nur bei verkehrsgerechter Nutzung und entfällt insbesondere bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung des Schadens sowie bei alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit.

- Ausgeschlossen von der Haftungsbefreiung sind Schäden, die durch Nichtbeachtung der angegebenen Fahrzeugmaße entstehen und durch Rückwärtsfahren ohne Einweisung verursacht werden.

- Sollte das reservierte Fahrzeug aus irgendwelchen Gründen nicht zur vereinbarten Zeit zur Verfügung stehen, so erhalten Sie ein mindestens gleichwertiges Fahrzeug. Falls auch dieses Fahrzeug nicht bis maximal
2 Stunden nach Beginn des Mietvertrages bereit steht, erhalten Sie einen Schadenersatz in Höhe von maximal € 50,- .

- Ein reserviertes Fahrzeug können Sie bis maximal 24 Stunden vor Beginn des Mietvertrages abbestellen; wenn Sie dies nicht tun, berechnen wir Ihnen 30% des Mietpreises, mindestens jedoch € 50,- Ausfall !

- Bei Übernahme des Fahrzeuges ist ein gültiger Führerschein (mind. Klasse B oder 3) und Personalausweis oder Paß mit Meldebescheinigung vorzulegen.

- Alle Fahrzeuge werden in der Regel vollgetankt übergeben und müssen dann auch vollgetankt zurückgegeben werden.
Alternativ berechnen wir pauschal Kraftstoffkosten pro gefahrenem Kilometer.

- Bei durch den Mieter verursachten Schäden (auch Reifenschäden !) wird die Kaution bis zur endgültigen Klärung der Haftungsfrage einbehalten.

- Reinigung : Das gemietete Fahrzeug muss mindestens im gleichen Zustand zurückgegeben werden wie es übernommen wurde. Ggf. Innen- und Außenreinigung durch den Mieter. Alternativ wird eine Außen- bzw. Innenreinigung berechnet.

-Gerichtsstand ist Mettmann

und ..... fahren Sie bitte vorsichtig .... immer !